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Verbände fordern: Designschutz für Karosserie-Ersatzteile muss fallen

Freien Wettbewerb bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen fordert eine breite Verbändeallianz in Deutschland. Der ADAC, der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vbzv), der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), der europäische Verband der Kfz-Teilehersteller (CLEPA), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Vertreter der Versicherungswirtschaft sehen im Kfz-Ersatzteil-Markt nicht länger hinnehmbare Wettbewerbsbeschränkungen und fordern die deutsche Bundesregierung auf, rasch für eine Liberalisierung einzutreten.

Die Verbände halten die europaweite Einführung einer so genannten Reparaturklausel aus verbraucher-, mittelstands-, wettbewerbs- und rechtspolitischer Sicht für sinnvoll. Sichtbare Karosserie-Ersatzteile wie Stoßstangen, Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer oder Windschutzscheiben müssten vom Schutz des Karosserie-„Designs“ neuer Autos ausgenommen werden, so die Forderung.

Eine verbraucher- und mittelstandfreundliche Lösung hierzu biete die Einführung einer Reparaturklausel in das europäische Designrecht (98/71/EG), wie sie von vielen Staaten Europas bereits in nationales Recht übernommen worden sei. Eine Liberalisierung könne auch in Deutschland zeitnah erfolgen, wenn die Bundesregierung dem bereits im Jahr 2007 vorgelegten Gesetzentwurf im europäischen Ministerrat zustimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des ADAC. Dessen nächste Sitzung findet am 30. Mai 2013 in Brüssel statt.

Der ADAC hat in einem aktuellen Preisvergleich festgestellt, dass die Kosten für Autofahrer spürbar sinken könnten, gäbe es echten Wettbewerb im Ersatzteil-Mark. Während die Preise für nicht sichtbare Ersatzteile „unter der Motorhaube“ in den vergangenen Jahren um zwölf Prozent gestiegen seien, haben die Preise für sichtbare Ersatzteile nach Angaben des Clubs im gleichen Zeitraum um 40 Prozent zugelegt. ADAC-Präsident Peter Meyer spricht von Abzocke.

Die Monopolisierung des Ersatzteilemarktes stelle auch viele Servicebetriebe in Deutschland vor Probleme, wie Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks (ZDK), betont: „Bereits heute können nicht-sichtbare Ersatzteile - und das sind etwa 75 Prozent des Teilevolumens - im freien Teilemarkt bezogen werden. Dazu gehören auch besonders sicherheitsrelevante Ersatzteile für Bremsen, Kupplung, Lenkung und andere. Darum setzen wir uns dafür ein, dass eine Werkstatt auch bei den Teilen, die dem Designschutz unterliegen, die freie Bezugswahl hat.“ Durch den Designschutz werde weder Produktpiraterie verhindert noch Qualitätssicherung betrieben, denn bei Designfragen gehe es eben nicht um die strukturelle Beschaffenheit wie Material oder Passgenauigkeit, sondern nur um die äußere Form, untereicht Hülsdonk.

GVA-Präsident Hartmut Röhl weist als Vertreter des freien Kfz-Teilehandels in Deutschland darauf hin, dass die Fahrzeughersteller in ihrem Festhalten am Designschutz im Ersatzteilbereich völlig isoliert seien: „Selbst die eigenen Zulieferer aus der Kfz-Teileindustrie fordern die Einführung der Reparaturklausel. Des Weiteren ist sich auch die Wissenschaft einig, wie Studien renommierter Institute ergeben haben: Die von den Fahrzeugherstellern vorgebrachten, vermeintlichen Argumente etwa bezüglich der Teilesicherheit, des Schutzes geistigen Eigentums und eines drohenden Verlusts von Arbeitsplätzen in Deutschland, halten keiner sachlichen Überprüfung stand und sind bereits allesamt widerlegt.“

Dr. Wolfgang Weiler, Sprecher des Vorstands der HUK Coburg, bringt aus Sicht eines Versicherers einen weiteren Aspekt in die Diskussion ein: „Unfallschäden im Straßenverkehr betreffen in der Regel designgeschützte Teile. Steigende Ersatzteilpreise belasten Autofahrer und Versicherer. Das führt zwangsläufig zu höheren Kosten und damit zu höheren Versicherungsprämien. Dem sollte durch eine Liberalisierung des Marktes Abhilfe geschaffen werden.“

Aus guten Gründen sei das Karosserie-Design von Neuwagen geschützt, das Design von Karosserie-Ersatzteilen dagegen nicht, sagt Rechtswissenschaftler Dr. Gerhard Riehle: „Designschutz dient dazu, einen Anreiz für Innovationen und Wettbewerb gleicher Produkte mit unterschiedlichen Designs – wie bei Neuwagen der Fall – zu schaffen. Designschutz dient aber nicht dazu, den Wettbewerb in den betroffenen Produkten selbst auszuschalten und Sekundärmärkte zu monopolisieren – wie es bei Karosserie-Ersatzteilen der Fall wäre“. (ampnet/jri)

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