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Moderatere Richtlinien für H-Kennzeichen

Der Gesetzgeber hat die Regelung für das H-Kennzeichen geändert. Mindestens 30 Jahre alte Autos sollen nun einfacher eine Oldtimer-Zulassung erhalten. Um das H-Kennzeichen zu bekommen, mussten die Besitzer in der Vergangenheit einige Hürden nehmen. Diese sind nun entschärft worden. Die neue Richtlinie stellt eine Erleichterung dar, weil sie den Prüfingenieuren mehr Ermessensspielraum zugesteht.

In der neuen „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ gibt es ab sofort kein fünfstufiges Bewertungssystem mehr. Bislang gruppierten die Sachverständigen bei der Untersuchung das Auto in die Rubriken „Makelloser Zustand“, „Guter Zustand“, „Gebrauchter Zustand“, „Verbrauchter Zustand“ und „Restaurationsbedürftiger Zustand“ ein. Um das notwendige Gutachten für die H-Zulassung zu erlangen, durfte der Klassiker nicht schlechter als Zustand drei sein. Jetzt zählen für die Prüfer nur noch folgende Punkte: Alter, guter Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung.

Die Zahl der Anmeldungen historischer Kraftfahrzeuge stieg in Deutschland zwischen 2010 und 2011 um etwa zehn Prozent. Insgesamt sind derzeit über 200 000 Autos mit H-Kennzeichen unterwegs. (ampnet/jri)

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Ein GTÜ-Sachverständiger prüft einen Oldtimer mit H-Kennzeichen.

Ein GTÜ-Sachverständiger prüft einen Oldtimer mit H-Kennzeichen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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