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Urteil: Kokain gefährdet den Führerschein

Ein Barkeeper hatte seinen positiven Kokainwert bei einem Drogentest mit seinem Beruf begründet, da er während seiner Arbeit an der Theke zwangsläufig mit der Droge in Kontakt komme. Das Kokain habe er unfreiwillig aufgenommen. Die Richter glaubten ihm nicht und entzogen ihm den Führerschein.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und ausgeklügelte Testverfahren bieten heute ein solides Fundament, Missbrauch nachzuweisen. Gerade Kokain ist für Führerscheininhaber verhängnisvoll, warnt das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de. Denn die Modedroge kann auch lange nach dem Konsum nachgewiesen werden.

Das Abbauprodukt Benzoylecgonin (BZE) hält sich mindestens eine Woche im Urin des Kokain-Kosumenten. Lang genug, um zur Zeitbombe für den Führerschein zu werden. Denn selbst, wenn der bei einer Kontrolle ermittelte BZE-Wert nicht für eine Sanktion nach dem Straßenverkehrsrecht ausreicht: Die BZE-Konzentration wird auf jeden Fall der Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Und der genügt es, von der Einnahme einer Droge zu wissen, um zur Klärung der Fahreignung ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten, die gefürchtete MPU, zu verlangen. Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bestehen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nämlich schon automatisch bei demjenigen, der rechtswidrig mit harten Drogen umgeht. Er muss keineswegs auch Auto gefahren sein.

Das Gericht hielt dem Barkeeper entgegen, dass unbewusst Kokain über die Haut aufzunehmen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspreche. Kokain könne lediglich geraucht und inhaliert, injiziert, geschnupft oder aufgelöst in Getränken getrunken werden. (ampnet/nic)

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