ampnet – 18. Mai 2011. Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10).
Newsletter
Auto-Medienportal.Net verschickt regelmäßig einen Newsletter mit den aktuellen Meldungen. Sie haben hier die Möglichkeit, sich für diesen Newsletter anzumelden.