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Artikel zum Stichwort „Schnee“

Es wurden 6 Artikel zum Stichwort „Schnee“ gefunden:

Verschneites Verkehrsschild.

ampnet – 11. Januar 2021. Der Winter hat für Autofahrer seine Tücken. Eis kratzen bei laufendem Motor kostet zehn Euro Verwarnungsgeld. Parkscheibe oder Kennzeichen zugeschneit?

Simon Beck stapfte die Umrisse des Land Rover Defender in 2700 Metern Höhe in den Schnee der französischen Alpen.

ampnet – 10. April 2018. Land Rover feiert in diesem Jahr den 70. Geburtstag seiner Allrad-Ikone Defender. Als Auftakt zu mehrere Aktionen zeichnete nun der Schneekünstler Simon Beck in 2700 Metern Höhe in den französischen Alpen die Silhouette des Automobilklassikers in den Schnee.

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ampnet – 1. April 2015. Wer über die Osterfeiertage mit seinem Fahrzeug in die Alpen oder weiter über die Alpen in Richtung Süden fährt, muss nach wie vor Winterreifen montiert haben. Für den gesamten Alpenraum werden bis zum Wochenende teilweise ergiebige Schneefälle erwartet. Wie der ADAC mitteilt, gilt nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Österreich, in der Schweiz, in Italien und in Frankreich die Pflicht, auf schneebedeckten, winterlichen Fahrbahnen mit geeigneten Reifen unterwegs zu sein. Zudem empfiehlt der Automobilclub allen Autofahrern zur Sicherheit Schneeketten mitzunehmen, wenn sie Fahrten auf hoch gelegenen Pass- und Bergstrecken planen. (ampnet/nic)

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Von Markus Gersthofer

ampnet – 5. Oktober 2013. Winterreifen, so die alte Regel, sollen von „O bis O“ gefahren werden - von Oktober bis Ostern. Wer alsbald umrüstet, ist auf der sicheren Seite: Morgens kann bereits Reifglätte herrschen. Noch sind die Werkstatt-Termine zu bekommen, Liefer-Engpässe sind noch nicht zu erwarten und bei manchen Marken gibt es sogar Frühbucher-Rabatt.

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ampnet – 3. Dezember 2011. In den meisten Regionen herrscht noch Schneemangel. Das ist aber aus rechtlicher Sicht laut ADAC kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Skiurlaubs und gilt auch nicht als so genannte höhere Gewalt. Egal, ob man die Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Witterungsverhältnisse.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet, sein Auto vor der Fahrt von Schnee und Eis zu befreien

ampnet – 23. Dezember 2010. Im Moment sieht man immer wieder Fahrzeuge, die auf ihrem Dach eine dicke Schnee oder Eisschicht haben. Ein unterschätztes Risiko, das den Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen kann. Schneehauben und Eisplatten müssen vor der Fahrt unbedingt vom Dach entfernt werden, sonst droht ein Fiasko gleich in zweifacher Hinsicht. „Beim Bremsen kann die Schneedecke vom Dach auf die Frontscheibe rutschen und die Sicht behindern. Nicht weniger riskant ist das Beschleunigen: Dabei besteht die Gefahr, dass sich der Schnee auf die Heckscheibe legt oder zum Geschoss wird, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet“, warnt ATU-Experte Jens Bensch.