Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Schmerzensgeld“ gefunden:
ampnet – 17. Februar 2012. Nürnberg (D-AH) - Macht der Höhenunterschied zwischen einem Gullydeckel und dem normalen Straßenbelag gefährliche 15 bis 20 Zentimeter, haftet das zuständige Straßenbauamt, wenn sich an dem Loch ein Passant verletzt. Allerdings muss das Opfer die Hälfte der Schuld selbst mittragen, wenn es als Ortskundiger die Bauarbeiten an der Gefahrenstelle gekannt und sich dort trotz Dunkelheit nicht mit besonderer Vorsicht bewegt hat. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (Az. 10 U 3/11).