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Wohnmobilisten dürfen nicht tagelang „parken“

Überall parken, wo es nicht verboten ist: Für Wohnmobile gilt diese Regel laut Auto Club Europa (ACE) nur eingeschränkt. Einmaliges Übernachten auf einem Parkplatz sei demnach erlaubt, da es im Zweifel der Erholung für eine Fortsetzung der Fahrt dient. Bei mehrmaligem Übernachten überwiege jedoch der Wohnzweck – dann drohe ein Bußgeld.

Der ACE weist auf diese Regelung extra hin, da die Straßenverkehrsordnung zu diesem Thema keine spezielle Vorschrift enthält. (ampnet/as)

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