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Artikel zum Stichwort „Straßenverkehrsordnung“

Es wurden 9 Artikel zum Stichwort „Straßenverkehrsordnung“ gefunden:

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt, im Straßenverkehr am besten ganz auf Kopfhörer zu verzichten.

ampnet – 17. September 2023. Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist nicht grundsätzlich verboten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät dennoch davon ab.

Blockierter Radweg.

ampnet – 7. Juli 2020. Ein Formfehler und die Debatte über die Sanktionen haben die neue StVO in vielen Bundesländern zu Fall gebracht – zu Lasten der Radfahrer, wie der Club meint.

ampnet – 4. Juli 2020. Es brodelt weiter: Nach Protesten und einem Rückzieher des Ministeriums, ist die Rechtslage jetzt noch verworrener geworden.

Smartphonenutzung im Auto.

ampnet – 17. Mai 2017. Das Smartphone durchdringt alle Lebensbereiche und macht auch vor dem Straßenverkehr nicht halt. Rund die Hälfte aller Autofahrer lässt sich auf die eine oder andere Weise durch digitale Kommunikationsgeräte vom Verkehr ablenken, ergeben Untersuchungen von Verkehrsexperten. Sie machen die Geräte für die seit zwei Jahren wieder ansteigende Zahl von Verkehrsunfällen verantwortlich.

ampnet – 18. August 2016. Bei den meisten Verkehrszeichen wissen Autofahrer genau, wie sie sich verhalten müssen. Anders sieht es dagegen häufig bei Zusatzschildern aus. Schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften auf weißem Grund mit schwarzem Rand – so sehen Zusatzzeichen aus. „Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht“, heißt es in §39 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung. Mögliche Funktionen: Sie können ein Verkehrszeichen genauer bestimmen, es einschränken oder erklären. Der ARCD räumt mit typischen Unklarheiten auf.

Rettungsgasse.

ampnet – 15. Juni 2016. Das Bundeskabinett hat heute die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Dazu gehört die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen auch auf Hauptstraßen. Zudem ist vorgesehen, dass Erwachsene mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen.

ampnet – 9. August 2013. Seit dem 1. August 2013 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. So dürfen Fahrräder nun mit genehmigten Batterielampen betrieben werden. Die „Dynamopflicht“ entfällt. Wer bisher ohne dynamobetriebene Beleuchtung, dafür aber mit batteriebetriebenen Lampen oder LEDs von der Polizei erwischt wurde, musste bis zu 25 Euro bezahlen.

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ampnet – 22. März 2013. Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die vor vier Jahren eingeführte Neufassung war juristisch umstritten und galt aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums aus formalen Gründen als nichtig. Mit der neuen Fassung soll nun wieder Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrschen. Die Dekra erklärt die wichtigsten Änderungen.

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ampnet – 11. Mai 2011. Überall parken, wo es nicht verboten ist: Für Wohnmobile gilt diese Regel laut Auto Club Europa (ACE) nur eingeschränkt. Einmaliges Übernachten auf einem Parkplatz sei demnach erlaubt, da es im Zweifel der Erholung für eine Fortsetzung der Fahrt dient. Bei mehrmaligem Übernachten überwiege jedoch der Wohnzweck – dann drohe ein Bußgeld.