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Unfall: Zettel am Fahrzeug reicht nicht

Nach einem Parkunfall reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse am Fahrzeuge zu hinterlassen. Wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen, warnt der ADAC: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.

Bis zu einer Schadenhöhe von 600 Euro am anderen Fahrzeug wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1200 Euro drohen ein Monatsgehalt Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Wird die 1200 Euro Marke überschritten, ist die Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, droht Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht, die Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5000 Euro Regress.

Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der ADAC, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter. (ampnet/nic)

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