Logo Auto-Medienportal.Net

Artikel zum Stichwort „Unfallflucht“

Es wurden 11 Artikel zum Stichwort „Unfallflucht“ gefunden:

ampnet – 26. Januar 2024. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar lehnt eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit bei reinem Sachschaden ab, fordert aber klarere Regeln und hält zentrale Meldestelle für sinnvoll.

Bagatellunfall.
Von Walther Wuttke

ampnet – 26. April 2023. Sachschäden sollen nach den Plänen des Justizministeriums in Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und nicht mehr als Straftat.

Unfallflucht.

ampnet – 24. Mai 2021. Wer nicht mindestens 30 Minuten wartet oder gleich die Polizei informiert, der begeht schnell eine Straftat. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht.

Bagatellunfall.
Von Harald Kaiser, cen

ampnet – 24. September 2018. Warum die Unfallflucht ein tief verwurzelter Fluchtreflex ist und weshalb dieser Tatbestand bei Bagatelldelikten entkriminalisiert werden muss.

Bagatellschaden.

ampnet – 9. August 2018. Zwei Drittel der Autohalter, die ein anderes Auto beschädigen, reagieren am Unfallort richtig und informieren entweder die Verkehrspolizei oder warten auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs. Mehr als ein Viertel begeht aber Unfallflucht – bewusst oder unbewusst. Einer von hundert Befragten ruft seinen Anwalt an.

Fahrerflucht.

ampnet – 8. März 2017. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag des NDR ist hierzulande nahezu jeder zweite Autofahrer schon einmal Opfer einer Unfallflucht geworden. Konkret wurden 45 Prozent der befragten Autofahrer in einen Unfall verwickelt, bei dem sich der Verursacher gesetzeswidrig vom Unfallort entfernte. Daraus folgert der Sender, dass Fahrerflucht offenbar zum „Volkssport“ geworden sei. In der Untersuchung räumten außerdem 13 Prozent der Befragten ein, selbst schon mal einen Unfall verursacht zu haben und dann weggefahren zu sein.

Auto-Medienportal.Net

ampnet – 18. September 2015. Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder die Polizei zu verständigen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen. Dabei spielt Unfallflucht nicht nur bei Parkremplern eine Rolle, sondern auch bei schwereren Unfällen. Etwa jeder 20. Autofahrer hat nach Angaben des ADAC im vergangenen Jahr auch bei schwereren Unfällen Fahrerflucht begangen. Die rechtlichen Folgen dafür werden dabei nach dem angerichteten Schaden bemessen.

ampnet – 31. August 2012. Wer sich nach einem von ihm verursachten Unfall eigenmächtig aus dem Staub macht, begeht eine Straftat. Kehrt er, soweit ihm das objektiv möglich wäre, nicht in kürzester Zeit an die Unfallstelle zurück, verstößt er gegen die gesetzlich vorgeschriebene Wartepflicht. Erfüllt er aber „gerade noch“ den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht, bewegt sich sein Verhalten am untersten Rand der Strafwürdigkeit und von einer Entziehung des Führerscheins kann ausnahmsweise abgesehen werden. Das hat das Landgericht Aurich entschieden (Az. 12 Qs 81/12).

Auto-Medienportal.Net

ampnet – 18. Dezember 2011. Auch bei Bagatellschäden darf der Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernen. ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp erläutert den Sachverhalt: „Vom Gesetz wird verlangt, dass der Schädiger sofort an der Unfallstelle stehen bleiben muss. Tut er das nicht, kann er sich wegen Unfallflucht strafbar machen. Das gilt auch dann, wenn er nach dem Zusammenstoß um die nächste Ecke fährt, um einen Parkplatz aufzusuchen. Selbst wenn er die Absicht hat, von dort an die Unfallstelle zurückzukehren.“

ampnet – 25. Juli 2011. Begeht ein Autofahrer nach einer von ihm verursachten Kollision Unfallflucht und wird erst nach Ausschreibung einer Belohnung wieder dingfest gemacht, muss er nicht nur für den ihm zuzuschreibenden Schaden, sondern auch für die "Fangprämie" aufkommen. Allerdings sind derartige "Auslobungskosten" nur in Höhe von etwa einem Viertel des eigentlichen Sachschadens erstattungsfähig hat in einer aktuellen Entscheidung das Amtsgericht Lemgo geurteilt (Az. 20 C 192/10).

Auto-Medienportal.Net

ampnet – 10. Mai 2011. Nach einem Parkunfall reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse am Fahrzeuge zu hinterlassen. Wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen, warnt der ADAC: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.