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Leuchtweitenregelung sollte regelmäßig geprüft werden

Nicht nur die Beleuchtung selbst, sondern auch die Leuchtweitenregelung sollten Autofahrer regelmäßig prüfen. Falsch eingestellt sind blendende Schweinwerfer für andere Verkehrsteilnehmer vor allem in der Dämmerung und bei Dunkelheit eine große Gefahr. Deshalb raten die Sicherheitsexperten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung dazu, nicht nur die Beleuchtung selbst, sondern auch die Funktion der Leuchtweitenregelung regelmäßig zu prüfen.

Wird die korrekte Leuchtweite des Lichtstrahls bei Xenonscheinwerfern automatisch geregelt, muss bei Autos mit konventioneller Beleuchtung die Leuchtweite über die Höheneinstellung im Armaturenbrett manuell eingestellt werden. Über die Wahl der richtigen Ziffer (meist 1 bis 4) an der Höheneinstellung informiert das entsprechende Kapitel in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Die Position hängt von der Anzahl der Passagiere sowie der Zuladung ab. Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät Autofahrern, die selbst einen Funktionstest durchführen wollen, ihr Fahrzeug am besten vor eine weiße Wand zu fahren. Über die Reflexion lässt sich die Funktion der Leuchtweitenregelung ganz einfach kontrollieren. Die Grundeinstellung der Scheinwerfer muss jedoch in einer Fachwerkstatt erfolgen.

Die Leuchtweitenreglung in Fahrzeugen ist seit 1990 in Deutschland Pflicht. (ampnet/jri)

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Die Grundeinstellung der Leuchtweitenregelung muss in einer Fachwerkstatt erfolgen.

Die Grundeinstellung der Leuchtweitenregelung muss in einer Fachwerkstatt erfolgen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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