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Bund fördert Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen. Die Nachrüstung senkt den NOx-Ausstoß eines Kleinlastwagens um bis zu 85 Prozent.

Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis 7,5 Tonnen sein, die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte und Regionen mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter haben. Auch gewerbliche Fahrzeughalter, deren Unternehmen nennenswerte Aufträge in der Stadt hat, sollen förderberechtigt sein. Sie müssen mindestens 25 Prozent ihrer jährlichen Aufträge oder mindestens ein Viertel ihres Jahresumsatzes dort haben.

Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist weniger komplex als bei den Pkw, weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden. Förderanträge für die Nachrüstung können ab dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen) laut Ministerium 4000 bis 8000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 6000 bis 12 000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Der Zuschuss pro Fahrzeug ist auf maximal 3800 Euro bzw. 5000 Euro begrenzt. Bei einer Antragstellung nach dem 31. Mai 2019 sind es 3000 Euro bzw. 4000 Euro. Das Förderprogramm ist bis Ende 2020 befristet. (ampnet/jri)

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