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Volkswagen muss Sonderprüfung zulassen

Volkswagen ist mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Konzert wollte damit die Ermittlungen eines Sonderprüfers zur Abgasmanipulation stoppen. Nach wie vor anhängig ist beim Gericht aber eine Verfassungsbeschwerde des Automobilherstellers in der selben Angelegenheit. Über sie ist noch nicht entschieden.

Entschieden hat hingegen in dieser Woche das Landgericht in Paderborn zugunsten dreier Autobesitzer. VW muss von ihnen die mit manipulierter Abgassoftware ausgerüsteten Fahrzeuge zurücknehmen und laut Medienberichten bis zu 31 000 Euro Entschädigung zahlen. Sechs weitere Klagen mit Schadensersatzansprüchen an Händler wurden hingegen abgewiesen. (ampnet/jri)

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Volkswagen-Stammsitz in Wolfsburg.

Volkswagen-Stammsitz in Wolfsburg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen

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