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Kommentar: Die zweifelhaften Methoden der DUH

Mit der Penetranz einer Latrinenfliege fällt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), von Kennern der Materie ungestraft als "grün angestrichener Abmahnverein" bezeichnet, Gerichten, Autohändlern und der Autoindustrie in zunehmendem Maß auf die Nerven. Jüngster Coup der Publicity-süchtigen Öko-Aktivisten ist eine Klage gegen Kfz-Zulassungsbehörden in den zehn Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

In einer DUH-Erklärung heißt es dazu: Damit "soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge ist nach diesen Klagen durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen erloschen. Die Fahrzeuge sind daher außer Betrieb zu setzen". Damit werde die Luftqualität in den betroffenen Städten spürbar besser.

An die Leute von der DUH: Habt ihr eigentlich noch alle Latten am Zaun? Erstens kommen nicht nur bei Volkswagen Abgase aus dem Auspuff. Zweitens gehört die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug keineswegs zur Aufgabe städtischer Kfz-Zulassungsbehörden, sondern ist Sache des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Das aber hat bereits im Oktober 2015 für die betroffenen Fahrzeuge einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines Software-Updates verordnet. Und wenn einzelne Autofahrer – wie ihr behauptet – "darauf verzichten, das Software-Update vornehmen zu lassen" so bekommen diese spätestens beim nächsten TÜV-Termin ein ernsthaftes Problem.

Ob die Verwaltungsgerichte die Klagen annehmen, steht noch nicht fest. Sie hätten auf jeden Fall Besseres zu tun, als den Forderungen der DUH nachzukommen. Die fordert nämlich weitreichende Fahrverbote für fast alle Dieselautos. Lediglich diejenigen, die der strengsten Abgasnorm Euro 6 unterliegen, sollten ausgenommen werden. Mit anderen Worten: Nahezu sämtliche Autos mit Dieselmotor, die älter als ein oder zwei Jahre sind, sollten den Eignern weggenommen werden und auf den Schrottplatz wandern. Solche Forderungen existieren noch nicht einmal im Smog-belastetem und wenig zimperlichen China.

Methoden, die an staatliche Schikanen erinnern, sind aber bei der DUH gang und gäbe. Denn wie anders ist eine Vorgehensweise gegen jedwedes Vergehen gegen bestehende Vorschriften zu bezeichnen und seien sie – wie es etwa bei vielen leidgeprüften Autohändlern der Fall ist – auch noch so minimal? Dann sind Abmahnungen mit den entsprechenden Gebühren und die Forderung nach einer Unterwerfungserklärung die Folge. Bedenkenlos werde "jede noch so kleine Auffälligkeit, bei der das rechtlich möglich ist, gnadenlos zu Geld" gemacht, schrieb kürzlich eine bayerische Zeitung. Das zeige, dass es kaum nur um die gute Sache gehe. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch weist das natürlich weit von sich. Man müsse aktiv werden, „weil der Staat systematisch bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung wegschaue“. Doch ein Staat, so das Blatt, "der gegen Regelverstöße mit einer Akribie vorgeht, wie das die DUH tut, gleitet sehr schnell in einen totalitären Polizeistaat ab".

Lieber Gesetzgeber in Berlin. Nimm Dir doch, wenn im Herbst die Wahlen vorbei sind, die Schweiz zum Vorbild. Dort muss der Abmahnende die entstehenden Kosten einer Abmahnung selbst tragen. Dann wäre der DUH schon einmal eine wichtige Erwerbsquelle entzogen. (ampnet/hrr)

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Hans-Robert Richarz.

Hans-Robert Richarz.

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