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Daimler mit neuen Regeln fürs mobile Arbeiten

Daimler stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben seiner Beschäftigten mit einer neuen erweiterten Regelung zum mobilen Arbeiten. Die Eckpunkte geben allen Beschäftigten der Daimler AG ein grundsätzliches Recht, mobil zu arbeiten, wenn dies mit der jeweiligen Aufgabe vereinbar ist. Führungskräfte und Beschäftigte verständigen sich auf Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit des mobilen Arbeitens. Gesetzliche und tarifliche Arbeitszeitregeln sind von den Beschäftigten einzuhalten.

Beim mobilen Arbeiten gelten die betrieblichen Gleitzeitrahmen sowie alle Schutzmechanismen der Arbeitszeitgesetze etwa für Ruhezeiten und Sonntagsarbeit. Die Erreichbarkeit hat damit klare Grenzen, notwendige Anwesenheiten im Betrieb werden zwischen Führungskräften und Teams abgesprochen. Mobiles Arbeiten außerhalb der örtlichen Gleitzeitrahmen ist stundenweise an Sonnabenden möglich. Die mobil geleistete Arbeitszeit wird blockweise pro Tag über das Zeitsystem erfasst. Tarifliche Zuschläge werden nur bei Anordnung der Arbeitsleistung zu zuschlagpflichtigen Zeiten durch die Führungskraft gezahlt.

Das Eckpunktepapier ist das Ergebnis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses und spiegelt die Wünsche, Anregungen und Ideen der Belegschaft wider. Schon im Sommer 2015 hatten rund 33 500 Mitarbeiter einen ausführlichen Online-Fragebogen zum Thema beantwortet. Der Fragebogen war gemeinsam von Unternehmen, Betriebsrat und dem wissenschaftlichen Partner Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) konzipiert und ausgewertet worden. Die Ergebnisse der Befragung waren dann in 37 Workshops in ganz Deutschland von Mitarbeitern aller Hierarchien diskutiert und weiterentwickelt worden. Das Eckpunktepapier wurde jetzt von Unternehmensleitung, Betriebsrat und der Vertretung der leitenden Angestellten gemeinsam beschlossen, und ist Basis für die Gesamtbetriebs­vereinbarung, die in den nächsten Wochen endgültig verabschiedet werden soll.

Geplant ist, dass die neue Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Bei Daimler gibt es bereits seit 2009 eine Gesamtbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten. Aufgrund der Wünsche vieler Beschäftigter und neuer technischer Möglichkeiten der Digitalisierung mit Tablet-Computern und Smartphones orts- und zeitunabhängig zu arbeiten, wird diese Betriebsvereinbarung nun weiterentwickelt. Da mobiles Arbeiten am Produktionsband nicht umsetzbar ist, wird Daimler nach anderen Wegen suchen, um auch diesen Kolleginnen und Kollegen eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu ermöglichen. (ampnet/Sm)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler

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