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Petition zur Stau-Durchfahrung gescheitert

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine Petition abgelehnt, die Motorradfahrern das langsame Durchfahren von Staus ermöglichen sollte. Als Grund für den Vorstoß führte die private Initiative vor allem die körperliche Belastung bei Hitze an, die durch die Schutzkleidung und die Wärmeentwicklung der Maschine besonders hoch sei. Dabei wurde auf eine vergleichbare Regelung in den Niederlanden verwiesen.

Der Ausschuss erinnert in seiner Empfehlung zum Abschluss des Petitionsverfahrens daran, dass ein Vorbeischlängeln an im Stau stehenden Autos bereits vor sieben Jahren vom Bund/Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung mehrheitlich abgelehnt worden sei. Hauptargument der Gegner einer solchen Lösung ist das Freihalten der Rettungsgasse. Der Polizei sei es dessen ungeachtet erlaubt, bei einer längerfristigen Vollsperrung Fahrzeugführern die Nutzung des Seitenstreifens oder der Rettungsgasse zum Verlassen der Autobahn zu gestatten (gedacht ist hier vor allem an Familien mit kleinen Kindern, ältere oder kranke Menschen). Der Petitionsausschuss beruft sich in seiner Empfehlung, das Petitionsverfahren abzuschließen, auf den generellen Schutz aller Verkehrsteilnehmer und rät Motorradfahrern bei längeren Staus, den Motor abzustellen und das Fahrzeug auf den Ständer zu stellen. (ampnet/jri)

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Das Fahren von Motorrädern  zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen bei Stau auf Autobahnen ist in Deutschland nicht erlaubt, aber gängige Praxis.

Das Fahren von Motorrädern zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen bei Stau auf Autobahnen ist in Deutschland nicht erlaubt, aber gängige Praxis.

Photo: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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