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210 000 versicherte Fahrräder gestohlen

Die Zahl der Diebtsähle von versicherten Fahrrädern ist 2014 auf den höchsten Stand seit fünf Jahren gestiegen. Nach vorläufigen Auswertungen der Versicherungswirtschaft wurden 210 000 Drahtesel gestohlen, für die die Hausratversicherer ihren Kunden 100 Millionen Euro zahlten. „Im Durchschnitt liegt der Schadenaufwand bei 490 Euro“, sagt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2013 waren es noch 190 000 versicherte Räder mit einem Schadenaufwand von 90 Millionen Euro gewesen.

Insgesamt erfasste die Polizei im vergangenen Jahr 340 000 Fahrraddiebstähle. Das sind sieben Prozent mehr als 2013. Ist das Rad erst einmal weg, dann bleibt es das meist auch: Nur knapp zehn Prozent der Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt.

Fahrräder sollten immer abgeschlossen und dabei auch angeschlossen werden – am besten an einer Rad-Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder etwas ähnlich fest Verankertem. Generell gilt: Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Je stabiler und damit meist schwerer es ist, desto sicherer ist es. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. „Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Radneupreises in das Schloss zu investieren“, empfiehlt Küsel, denn Fahrraddiebe haben nicht viel Zeit. Wenn sie mehr als drei Minuten brauchen, um ein Schloss zu knacken, schreckt sie das in aller Regel ab. 2014 registrierte die Polizei fast 6000 versuchte Fahrraddiebstähle. Wer sein Rad von der Polizei codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe. Wirkungsvollster Schutz gegen Fahrradklau ist das Schloss.

Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Wird das angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, ersetzt der Versicherer es bis zur vertraglich vereinbarten Summe. In der Regel wird für diese Summe ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50 000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und bei bestehendem Versicherungsschutz über die Hausratpolice oder eine separate Fahrradversicherung auch dem Versicherer. Die Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Versicherungsleistung. Hilfreich ist es im Fall der Fälle, die Rechnung über den Fahrradkauf zu behalten, die Rahmennummer zu notieren und eindeutige Merkmale des eigenen Fahrrads von der Marke über die Farbe bis zum Zubehör festzuhalten. Am besten ist es, auch ein Foto vorzulegen und den Fahrradpass aufzuheben, für den dieolizei eine App anbietet. (ampnet/jri)

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