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Keine HU mehr bei falscher Feinstaubplakette

Die Gültigkeit der Feinstaubplakette an Autos wird künftig nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern auch bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Diese Änderung teilte Dekra mit. Die Neuerung tritt am 19. November 2013 mit dem aktualisierten Mängelkatalog der HU („Mangelbaum“) in Kraft. Der Neuregelung zufolge wird eine Feinstaubplakette, welche die Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges falsch anzeigt, bei der HU als erheblicher Mangel eingestuft.

Dies bedeutet, dass der Prüfer die amtliche Prüfplakette nicht erteilen kann. Eine Feinstaubplakette, bei der der Eintrag des Kfz-Kennzeichens unkenntlich oder nicht übereinstimmt, wird dagegen als geringer Mangel bewertet. Autofahrer können mithilfe des „Dekra-Plakettenrechners“ auf www.dekra.de für ihr Kraftfahrzeug die Schadstoffgruppe und damit die Farbe der Feinstaubplakette (Grün, Gelb oder Rot) feststellen.

Zudem haben Autofahrer bundesweit an allen Prüfstationen die Möglichkeit, die entsprechende Feinstaubplakette für fünf Euro zu erwerben oder sich zu Nachrüstmöglichkeiten zu informieren. Dazu ist die Vorlage des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung erforderlich. (ampnet/deg)

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