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Gericht sieht Helmpflicht für Radfahrer

20 Prozent Mitschuld an ihren schweren Kopfverletzungen sprach das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein jetzt einer Frau zu, die auf dem Fahr Helm mit einem Personenwagen kollidiert war. Das Gericht urteilte, mit Helm wäre die Verletzung gar nicht eingetreten oder glimpflicher ausgefallen. Die Frau muss nun ein Fünftel der Kosten für einen zweimonatigen Krankenhausaufenthalt und lange ambulante Therapien selbst bezahlen.

Das Urteil hat Experten überrascht, weil in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gilt. Außerdem ist umstritten, ob eine solche Helmpflicht tatsächlich einen positiven Einfluss auf die Unfallfolgen hat. Dennoch muss nun jeder Radfahrer, der ohne Helm verunglückt, davon ausgehen, dass ein Gericht sich an dem Beispiel aus Schleswig-Holstein orientieren wird. (ampnet/Sm)

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Radfahrer im Stadtverkehr.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Süd

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