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Autofahren im Karneval

Besonders am kommenden Wochenende und Anfang nächster Woche muss aufgrund vieler Karnevalszüge mit stundenlangen Straßensperren gerechnet werden. Der ADAC rät auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zudem haben maskierte oder alkoholisierte Narren hinter dem Steuer nichts zu suchen.

Wer sich nach feuchtfröhlichem Feiern dennoch hinters Lenkrad setzt, dem drohen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille vier Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Führerscheinentzug. Bei auffälligem Fahrverhalten muss bereits bei 0,3 Promille mit dem Führerscheinentzug von einem halben Jahr und einer saftigen Geldstrafe gerechnet werden.

Jecken, die dennoch mit dem Auto anreisen, müssen darauf achten, dass Kostüm und Maske weder die Bewegungsfreiheit, noch Gehör oder Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Wer derartig verkleidet kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. (ampnet/nic)

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Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör dürfen durch Kostümierung nicht eingeschränkt werden.

Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör dürfen durch Kostümierung nicht eingeschränkt werden.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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