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Silvesterfeuerwerk: Welche Versicherung im Schadenfall hilft

An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern. „Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten“, so Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Doch wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Diese sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer auszumachen. Für den Handel in Deutschland freigegebene Böller und Raketen verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene Identifikationsnummer. Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden.

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbare Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an.

Zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper, brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche– die Liste der möglichen Schäden in der Neujahrsnacht ist lang. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen.

Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß trotzdem keinen größeren Schäden zu befürchten, weiß der ADAC. Das gelte auch für Cabrios mit Stoffverdeck. Brennende Fahrzeuge seien so gut wie ausgeschlossen, sagt der Club. Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert und der Treibsatz brennt dabei in direktem Kontakt mit dem Material ab. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen hässliche Schmauchspuren an Lack oder Innenraum. Ein gut konservierter Lack ist hier natürlich von Vorteil.

Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug, haftet der "Absender" der Rakete. Bleibt dieser unbekannt hilft in solchen Fallen die Vollkaskoversicherung. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf.

Welche Versicherung hilft, wenn etwas passiert?

Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. (ampnet/Sm)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland

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