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Urteil: Umweltzone ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern die Umweltzone in der Bundeshauptstadt für rechtmäßig erklärt. Damit sind elf ADAC-Mitglieder mit einer vom Automobilclub unterstützten Klage gescheitert.

Der ADAC hält Umweltzonen nach wie vor für sinn-, weil wirkungslos. Die Entscheidung des Gerichts sei mehr als unverständlich, hieß es mit Verweis auf ein Gutachten der Universität Cottbus. Dies habe ergeben, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten nicht besser geworden sei. Die Situation für über 90 000 Autofahrer in Berlin werde sich nun massiv verschlechtern, denn sie dürfen nach der Verschärfung Anfang 2010 mit ihren Fahrzeugen nicht mehr in die Innenstadt, stellte der ADAC weiter fest.

Laut Automobilclub tragen Pkw nachweislich nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. „Industrie und Kraftwerke verursachen den Großteil der Partikel und müssen bei den Maßnahmen entsprechend stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Fahrverbote bedeuten für die Betroffenen dagegen einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität. Das ist angesichts der geringen Wirksamkeit nicht angemessen“, sagte Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr.

Stattdessen schlägt der ADAC wirksame Maßnahmen vor, um die Luftqualität zu verbessern. So nehme bei fließendem Verkehr statt Stopp-and-Go die Feinstaubemission um 25 Prozent ab, der Stickoxidausstoß sogar um die Hälfte ab. Eine Förderung der Abgasnorm Euro 6 würde ebenfalls zu einer sauberen Luft beitragen – nicht nur in Städten mit Umweltzonen, sondern in ganz Deutschland. (ampnet/jri)

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