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Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen wird erhoben

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Startverordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen auf den Weg gebracht. Danach wird für 84 Bundesstraßenabschnitte beziehungsweise rund 1000 km Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard ab dem 1. August 2012 die Mautpflicht gelten. Die Zusammenstellung der betroffenen Bundesstraßen wurde im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht.

Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz bereits am 19. Juli 2011 geschaffen. Die Rechtsverordnung legt nunmehr den genauen Startzeitpunkt für die Mauterhebung auf den betroffenen Bundesstraßen fest. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautobahnen wurde um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert.

Aufgrund der einheitlichen Mautsätze für Bundesstraßen und Bundesautobahnen ist das Erhebungssystem nutzerfreundlich und transparent. Die zusätzlichen Mauteinnahmen werden direkt dem Straßenbauhaushalt zufließen und dienen der Finanzierung dringend erforderlicher Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen. (ampnet/nic)

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Lkw-Maut auf Bundesstraßen.

Lkw-Maut auf Bundesstraßen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/BMVBS

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