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Daimler zahlt AEG-Altaktionären höheren Ausgleich

Die Daimler AG wird aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 17. November 2009 die Abfindung und die Ausgleichszahlung an die damaligen außenstehenden AEG-Aktionäre erhöhen. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ehemaligen Daimler-Benz AG mit der AEG AG aus dem Jahr 1988 war eine Abfindung von fünf AEG-Aktien für eine alte Daimler-Benz-Aktie festgelegt worden. Das Gericht hält hingegen ein Umtauschverhältnis von 2,9 AEG-Aktien zu einer alten Daimler-Benz Aktie für angemessen.

Dementsprechend erhöht sich die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Ausgleichszahlung für entgangene AEG-Dividende. Statt 20 Prozent auf die Daimler-Dividende hat das Oberlandesgericht einen angemessenen Ausgleich von 34,5 Prozent bestimmt.

Aus der Entscheidung des Gerichts ergeben sich für Daimler aus heutiger Sicht eine maximale Verpflichtung zur Lieferung von 4,3 Millionen Aktien und von maximal 150 Millionen Euro in Cash für Dividenden und Ausgleichszahlungen. Die tatsächliche Belastung wird davon abhängen, wieviele berechtigte AEG-Altaktionäre Ansprüche anmelden. Zum Ausgleich der Verpflichtungen will der Konzern eigene Wertpapiere einsetzen. Aus dem Aktienrückkaufprogramm 2008 hält Daimler derzeit 37,1 Millionen Anteile, die ursprünglich zum Zwecke der Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals und gegebenenfalls zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms erworben wurden. (ampnet/jri)

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