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Auch Privatflieger müssen für Emissionen zahlen

Auch Privatflieger müssen sich am Emissionshandel beteiligen, der 2012 beginnt. Darauf weist das Umweltbundesamt (UBA) hin. Das Amt hatte anfangs Probleme mit der Kontaktaufnahme mit den Luftfahrzeugbetreibern, da vor allem kleine Betreiber nicht wussten, dass sie betroffen sind. Auch viele außereuropäische Fluggesellschaften, die mit den Richtlinien der EU wenig vertraut sind, mussten für das Thema erst sensibilisiert werden.

„Mit der Rücklaufquote sind wir sehr zufrieden, denn wir erfassen damit gut 97 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des Luftverkehrs,“ sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA. „Erfreulich ist auch die hohe Beteiligung außereuropäischer Airlines.“

Für den 2012 beginnenden Emissionshandel für den Luftverkehr müssen Luftfahrzeugbetreiber bereits für 2010 ihre jährlichen Emissionen und Transportdaten erfassen und der DEHSt berichten. Nach der Verwaltungsmitgliedsstaatenliste der Europäischen Kommission ist die Stelle für insgesamt 326 Luftfahrzeugbetreiber zuständig. Bei der DEHSt haben bisher 135 Luftfahrzeugbetreiber Monitoringkonzepte eingereicht, darunter sämtliche größeren Fluggesellschaften. Luftfahrzeugbetreiber können sich von ihren Pflichten zur Abgabe von Monitoringkonzepten und Berichten befreien lassen, wenn das höchstzulässige Startgewicht der Maschine unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. (ampnet/Sm)

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