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Artikel zum Stichwort „begleitetes Fahren“

Es wurden 5 Artikel zum Stichwort „begleitetes Fahren“ gefunden:

Führerschein mit 17.

ampnet – 1. August 2017. Niedersachsen überlegt, einen Pilotversuch zum begleiteten Fahren für junge Menschen ab 16 Jahren zu starten. Das Bundesland war 2004 bereits Vorreiter beim „Führerschein ab 17“ und verweist beim jüngsten Vorstoß auf den großen Erfolg des Konzepts, das zu rückläufigen Unfallzahlen bei Fahranfängern geführt hat. Daher haben inzwischen alle Bundesländer den ursprünglichen Modellversuch übernommen.

ampnet – 18. November 2016. Einem Minderjährigen, der einen Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 Jahren hat, kann dieser auch abgenommen werden, wenn er für seinen Verstoß keinen Punkt in Flensburg kassiert. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Az. 10 S 1404/16).

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ampnet – 2. Juli 2014. Fahrpraxis mindert das Unfallrisiko. Mit dieser Erkenntnis erlaubt der deutsche Gesetzgeber seit Anfang 2011 Jugendlichen bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahranfänger von einem mindestens 30 Jahre alten Erwachsenen begleitet wird. Durch dieses Führerscheinmodell sollen die jungen Erwachsenen vor allem frühzeitig Fahrpraxis sammeln können und so bestmöglich auf die Zeit vorbereitet werden, wenn sie nach ihrem 18. Geburtstag allein Auto fahren dürfen.

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ampnet – 30. April 2013. Seit Januar 2011 können Jugendliche in Deutschland ihren Führerschein schon mit 17 Jahren machen und sich hinter das Steuer eines Pkw setzen – vorausgesetzt, es fährt eine Begleitperson mit, die selbst seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt, älter als 30 Jahre ist und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat. Ziel des begleiteten Fahrens ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Statistiken zeigen, dass das Konzept aufgeht: In der Summe verursachen erwachsene Fahrer, die mit Begleitperson Fahrpraxis erworben haben, weniger Unfälle. Die Versicherungen honorieren das begleitete Fahren in der Regel mit günstigeren Kfz-Tarifen.

ampnet – 20. Februar 2013. Auch Schwerbehinderte sollen nach dem Willen des Auto Club Europa (ACE) künftig in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Gesetzlich ist es einem Schwerbehinderten laut Kraftfahrzeugsteuergesetzes derzeit an sich verboten, sein Fahrzeug für Fahrten zu benutzen, die über den eigenen täglichen Bedarf hinaus gehen.