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Artikel zum Stichwort „Warnweste“

Es wurden 10 Artikel zum Stichwort „Warnweste“ gefunden:

ADAC-Warnwesten-Test 2024.

ampnet – 15. Februar 2024. Der Automobilclub hat 14 Produkte überprüft. Fünf Produkte kamen nicht einmal an die schwächste Referenzleuchtstärke heran, die selbst schon die Norm nicht erfüllte.

Auch wenn in Deutschland nur eine Mitnahme-, und keine Tragepflicht gilt, ist man mit einer Warnweste auf der sicheren Seite und im Ausland auch gleich gegen mögliche Verletzungen dort geltender Regeln geschützt.

ampnet – 12. Juni 2014. In Deutschland gilt ab 1. Juli 2014 für alle hierzulande zugelassenen Pkw, Lastwagen und Omnibusse die Warnwestenpflicht. In jedem dieser Fahrzeuge muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Anzahl der Insassen. Motorräder fallen grundsätzlich nicht unter die Warnwestenpflicht.

Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht.

ampnet – 9. Mai 2014. Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss nun auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe vorhanden sein. Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen .Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

Pannenfahrzeug richtig absichern.

ampnet – 1. August 2013. Die Warnweste ist auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer noch keine Pflicht. Trotzdem empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen der Weste. In vielen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, Italien, Kroatien, Spanien und Portugal müssen neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierenden Westen für Fahrer und Passagiere in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Für die Warnweste existiert eine europaweit einheitliche Norm. Sie wird durch das europäische Kontrollzeichen EN 471 ausgewiesen.

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ampnet – 5. Juli 2013. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich laut ADAC zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und – ebenso wie das Warndreieck – mitführen. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.

Warnwestenpflicht in Europa.

ampnet – 7. Juni 2013. Autourlauber sollten sich vor Fahrtantritt über die im Reiseland geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Denn, anders als in Deutschland, gilt in vielen europäischen Ländern beispielsweise eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag. Auch an eine Warnweste im Auto müssen Reisende in vielen Ländern denken. Wer das nicht beachtet, muss laut ADAC unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen

Frau mit oranger Warnweste.

ampnet – 22. April 2013. Neben Verbandkasten und Warndreieck gehört die grellorange, rote oder gelbe Weste in jedes Auto. Bisher ist die Warnweste noch kein Muss. Aber jetzt hat sich die Verkehrsministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass eine Warnwestenpflicht in Deutschland eingeführt werden sollte. Denn tragen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall die Weste mit der Euro-Norm EN 471, sind sie für andere Autofahrer besser sichtbar.

Warnwestenpflicht in Europa.

ampnet – 13. Juli 2012. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vor Fahrtantritt unbedingt über die im Urlaubsland geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Anders als in Deutschland, gilt in vielen europäischen Ländern beispielsweise eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder es muss eine Warnweste im Auto mitgeführt und im Pannenfall getragen werden. Daran erinnert der ADAC.

Bei jeder Panne unverzichtbar: Warndreieck und Warnweste.

ampnet – 10. August 2010. Auch wenn die Warnweste auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer keine Pflicht ist, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen der Sicherheitsausstattung. In vielen europäischen Ländern muss neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierende Weste in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.

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ampnet – 28. Juli 2010. Bei Autofahrten ins europäische Ausland gehört immer auch eine Warnweste an Bord. Daran erinnern die Sachverständigen noch einmal mitten in der Hauptreisezeit. Die gelben, orangefarbenen oder roten Überzieher sind in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben. Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Bußgelder.