Es wurden 3 Artikel zum Stichwort „Knöllchen“ gefunden:
ampnet – 2. Januar 2015. Wer aufgrund eines geringfügigen Verkehrsverstoßes ein Knöllchen nach Hause geschickt bekommt, sollte sich beeilen. Die Zahlungsfrist dafür ist auf sieben Tage begrenzt und es ist nicht möglich Rechtsmittel gegen dieses Verwarnungsgeld einzulegen, warnt der Auto Club Europa (ACE). Bleibt die Zahlung innerhalb der Frist aus, folgt automatisch der „teurere“ Bußgeldbescheid. Gegen den kann dann zwar Einspruch erhoben werden, allerdings muss das innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.