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Achtung Auslandsknöllchen

In Zeiten der Corona-Einschränkungen fahren mehr Menschen mit dem Auto in den Urlaub. Wer sich im Ausland erholt, sollte aufpassen: Jenseits der Grenze gelten auch für Verkehrsverstöße oft andere Regeln. Nach der Rückkehr kann es daher zu Überraschungen kommen, wenn Bußgeldbescheide – teilweise Monate später – im Briefkasten landen, warnt der ADAC.

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind beispielsweise verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Die so genannte „Zona a traffico limitato“ wird von Touristen leicht übersehen. In der Regel dürfen dort nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Ein Widerspruch gegen das Bußgeld sollte unter anderem dann eingelegt werden, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann, so der ADAC.

In Kroatien droht hingegen böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen zwischen 10 und 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird häufig, aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten – wenn möglich - gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben (z.B. Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag, Grund) quittieren lassen. der Automobilclub empfiehlt, diese Quittung dann mindestens fünf Jahre (!) lang aufzubewahren. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten Betroffene unbedingt unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.

Die Vignettenpflicht in Österreich ist zwar grundsätzlich bekannt, doch auch eine fehlerhafte Anbringung wird in gleicher Höhe wie das Fehlen der Vignette bestraft: Dann wird eine so genannte Ersatzmaut fällig. Diese beträgt bei Pkw 120 Euro. Die Vignette sollte links oben oder mittig oben hinter dem Spiegel aufgeklebt werden. Achtung: Hinter dem Tönungsstreifen können die Vignetten nicht erkannt werden. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, sind sogar 240 Euro fällig. Mittlerweile kann die Vignette auch digital erworben werden – etwa in den ADAC-Geschäftsstellen oder direkt an einer ausgewiesenen Autobahnraststätte. Sie ist an das Kennzeichen gebunden.

Wer die Urlaubsreise ins Ausland plant, sollte sich also besser vorher mit den dortigen Bußgeld-Gepflogenheiten vertraut machen. (ampnet/jri)

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