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Artikel zum Stichwort „Hauptfälligkeit am 1. Januar“

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ampnet – 26. Oktober 2009. Einzelne Versicherungen haben sich vom 1. Januar als Regeltermin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung verabschiedet. Damit entfällt für sie der Kampf um die Kunden in den Monaten November und Dezember, bei dem sich die Gesellschaften oft beim Preis unterbieten. Die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe wehrt sich gegen diesen Trend, weil er die Transparenz im Wettbewerb einschränke.