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Kfz-Versicherungen streiten um den Wechseltermin 1. Januar

Einzelne Versicherungen haben sich vom 1. Januar als Regeltermin für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung verabschiedet. Damit entfällt für sie der Kampf um die Kunden in den Monaten November und Dezember, bei dem sich die Gesellschaften oft beim Preis unterbieten. Die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe wehrt sich gegen diesen Trend, weil er die Transparenz im Wettbewerb einschränke.

Die HUK-Coburg wird auch künftig am 1. Januar als Regel-Termin festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleiste, so das Unternehmen, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrücke. Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar sei zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten. Wettbewerber der HUK-Coburg bezweifeln diese Zahl. Die Hauptfälligkeit in der Autoversicherung am 1. Januar eines Jahres hat sich nach Ansicht der Coburger seit vielen Jahren bewährt. Nur bei einer Hauptfälligkeit am 1. Januar rückten Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse vor.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist eines der wichtigsten Tarifmerkmale in der Autoversicherung, das entscheidend die Höhe des zu zahlenden Beitrags mitbestimmt. Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken Autofahrer in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse vor. Branchenweit führt dieses Vorrücken regelmäßig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro. Von dieser Ersparnis würden die Verbraucher künftig alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später profitieren, wenn sich die Hauptfälligkeiten gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilen.

Zuletzt haben regelmäßig etwa drei bis vier Millionen Autofahrer zum Jahreswechsel ihren Kfz-Versicherer gewechselt und Beiträge gespart. Begünstigt wurde dies durch eine entsprechend intensive Berichterstattung in den Medien, die durch zahlreiche Beitragsvergleiche vor dem Kündigungstermin am 30. November für Markttransparenz sorgten und den Verbrauchern Orientierungshilfe boten. Mit der Abkehr vom 1. Januar sieht die HUK-Coburg deshalb auch diese hohe Wettbewerbsintensität bedroht. Beim Wegfall eines einheitlichen Kündigungs- und Wechseltermins würden Beitragsvergleiche und Verbraucher die Wahl eines günstigen Anbieters erschwert. Zudem sei damit zu rechnen, dass wechselwillige Autofahrer bei über das Jahr verteilten Hauptfälligkeiten häufig ihren Stichtag für die Kündigung versäumten. (ampnet/Sm)

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