Logo Auto-Medienportal.Net

Artikel zum Stichwort „Blaulicht“

Es wurden 5 Artikel zum Stichwort „Blaulicht“ gefunden:

ampnet – 15. Mai 2018. Auch wenn er mit Blaulicht und Sirene auf sich aufmerksam macht, darf ein Rettungswagenfahrer nicht ungebremst über eine rote Ampel fahren. Stattdessen muss er durch die gebotene Vorsicht dafür sorgen, dass der Verkehr nicht weiter gefährdet wird. Handelt er nicht dementsprechend, trägt er folglich die Hauptschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 6 O 176/16).

Feuerwehrfahrzeug im Einsatz.

ampnet – 9. August 2016. Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen. Beide Zeichen signalisieren, dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro Verwarnungsgeld, erklärt der ADAC. Aufgrund von Sonderrechten dürfen Einsatzfahrzeuge das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.

ampnet – 9. Oktober 2014. Mit Martinshorn und Blaulicht genießen Einsatzwägen zwar Sonderrechte, ein Freibrief sind die Warnsignale dennoch nicht. Das Landgericht gab daher der Fahrerin eines Polizeiwagens und eines privaten Pkw gleichermaßen die Schuld an ihrem Zusammenstoß (Az. 2b O 165/13).

Logo TÜV Rheinland.

ampnet – 16. September 2013. Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn anrücken? Nicht selten wissen Verkehrsteilnehmer in Panik nicht, wohin sie ausweichen sollen oder bleiben einfach mitten auf der Fahrbahn stehen. TÜV Rheinland empfiehlt, die Ruhe zu bewahren und dann zu klären, von woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind.

ampnet – 19. August 2011. Wer eine mit eingeschalteter Notfallsirene und Blaulicht fahrendes Feuerwehrfahrzeug zu überholen versucht und dabei mit dem nach links ausscherenden Einsatzfahrzeug kollidiert, hat für den Schaden selbst aufzukommen. Zumal dann, wenn es sich dabei um eine ganze Kolonne von Rettungsfahrzeugen handelt, die selbst am äußersten Limit der an dieser Stelle erlaubten Höchstgeschwindigkeit zum Notfallort unterwegs ist. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden (Az. 10 O 1964/10).