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Ratgeber: Vorrang für Einsatzkräfte bei Blaulicht und Martinhorn

Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen. Beide Zeichen signalisieren, dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro Verwarnungsgeld, erklärt der ADAC. Aufgrund von Sonderrechten dürfen Einsatzfahrzeuge das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.

„Freie Bahn“ schaffen bedeutet je nach Verkehrslage und örtlichen Verhältnissen, äußerst rechts heranzufahren und dort entweder anzuhalten oder langsam weiterzufahren. Im Stadtverkehr kann ein Ausweichen nach links auf eine Abbiegespur sinnvoll sein.

Wer beim Platzmachen über eine rote Ampel in eine Kreuzung einfährt und dabei geblitzt wird, muss grundsätzlich nichts befürchten. Da häufig auch das Einsatzfahrzeug geblitzt wird, ist der Grund für das Einfahren dokumentiert; der Autofahrer muss kein Bußgeld wegen Rotlichtverstoßes befürchten.

Bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen ist umgehend eine Rettungsgasse zu bilden, damit die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn schnellstmöglich zum Unfallort gelangen. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Und das auch schon, wenn der Verkehr zu stocken beginnt. Je schneller die Einsatzfahrzeuge an ihrem Bestimmungsort sind, umso schneller kommen auch alle anderen Verkehrsteilnehmer an ihr Ziel. Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen. (ampnet/nic)

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Feuerwehrfahrzeug im Einsatz.

Feuerwehrfahrzeug im Einsatz.

Foto: ADAC

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