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Artikel zum Stichwort „Autoschlüssel“

Es wurden 5 Artikel zum Stichwort „Autoschlüssel“ gefunden:

Bei Volvo soll das Smartphone den Autoschlüssel ersetzen.

ampnet – 19. Februar 2016. Volvo will als erster Autohersteller ab 2017 wirklich schlüssellose Fahrzeuge auf den Markt bringen: Das Smartphone soll die Türen öffnen und schließen und auch den Motor starten. Erste Tests mit der Technik, die am Ericsson Stand auf dem Mobile World Congress in Barcelona (22.–25.2.2016) vorgestellt wird, sind bereits für dieses Frühjahr geplant.

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ampnet – 27. Juli 2015. Wenn der Autoschlüssel nicht auffindbar ist, sollte sofort gehandelt werden. Bei modernen Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre sollten die Schlüssel sofort gesperrt werden oder ein Austausch der Türschlösser in Erwägung gezogen werde, erklärte der Kfz-Versicherungsexperte von Cosmos-Direkt. Denn es bestehe die Gefahr, dass das Auto geöffnet und entwendet wird. Im schlimmsten Fall greift sonst der Diebstahlschutz der Kaskoversicherung nicht oder kann ggf. gekürzt werden. Ist der Schlüssel gestohlen worden, sollten Autobesitzer dies außerdem bei der Polizei anzeigen. (ampnet/nic)

ampnet – 16. April 2014. Ist ein Autoschlüssel nicht auffindbar, heißt es, schnell und zielgerichtet zu handeln. Insbesondere in dem Fall, dass der Schlüssel voraussichtlich entwendet wurde, sollten umgehend die Polizei und gegebenenfalls die Kasko-Versicherung verständigt werden. Bei der Versicherung empfiehlt sich eine schriftliche Mitteilung.

ampnet – 18. September 2013. Eltern dürfen in der Regel davon ausgehen, dass ihr Kind nicht ohne Erlaubnis das Familienauto benutzt. Zumindest dann, wenn es noch nicht volljährig und selbst ohne Fahrerlaubnis ist. Jedenfalls stellt es keine grobe Verletzung der Obliegenheitspflichten gegenüber der Autoversicherung dar, wenn der Schlüssel zum Wagen auf einer Anrichte im Flur der nur Familienmitgliedern zugänglichen Wohnung gelegen hat. Diese Auffassung hat jetzt das Amtsgericht Hagen vertreten (Az. 140 C 206/12).

ampnet – 14. September 2012. Wer seinen Autoschlüssel während der Arbeit in einem frei herumstehenden Korb liegen lässt, handelt grob fahrlässig. Dass der große Einkaufskorb nicht in den abschließbaren Spind des Aufenthaltsraums für Mitarbeiter hineingepasst hat, ändert an diesem Sachverhalt nichts. Darauf hat das Oberlandesgericht Koblenz bestanden und eine entsprechende Berufung als aussichtslos zurückgewiesen (Az. 10 U 1292/11).