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Artikel zum Stichwort „Abschleppen“

Es wurden 8 Artikel zum Stichwort „Abschleppen“ gefunden:

ampnet – 20. Juni 2018. Gilt auf einem Straßenabschnitt, zum Beispiel wegen eines Umzugs, kurzfristig ein Parkverbot, dürfen dort parkende Autos abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen die Fahrzeughalter aber nur tragen, wenn die Parkverbotsschilder mit mindestens drei vollen Tagen Vorlauf aufgestellt wurden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 25.16).

Beim Abschleppen sind einige Dinge zu beachten.

ampnet – 24. November 2016. Fast vier Millionen Mal waren Pannenhelfer im vergangenen Jahr im Einsatz. Liegen geblieben sind weitaus mehr Fahrzeuge, nicht selten von guten Freunden in die nächste Werkstatt oder zum Abwracken geschleppt. Solange ein Auto fahrbereit ist und die Elektrik noch funktioniert darf es ins Schlepptau genommen werden, denn ohne eingeschaltete Warnblinker an beiden Fahrzeugen und Beleuchtung in der Dunkelheit ist das Abschleppen laut Straßenverkehrsordnung verboten.

Fahrzeug abschleppen.

ampnet – 25. Juli 2016. Beim Abschleppen eines Autos können viele Fehler passieren. Deshalb hat der ADAC Tipps zusammengestellt, wie ein Auto richtig an den Haken genommen wird. Nur Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind, dürfen abgeschleppt werden. Ist die Elektrik ausgefallen, muss ein professionelles Abschleppunternehmen beauftragt werden. Steht ein Fahrzeug auf der Autobahn oder behindert es den Straßenverkehr, sollte zunächst die Pannenstelle gesichert werden. Beim Abschleppen langsam (nicht schneller als 50 km/h) fahren, denn bei Motorausfall arbeiten Lenk-und Bremshilfe nicht. Bei niedrigem Tempo bleibt dem Fahrer des Pannenautos genügend Zeit, zu reagieren.

ampnet – 21. September 2014. Die Anfahrtskosten eines Abschleppwagens hat ein Falschparker auch dann zu übernehmen, wenn dieser ein anderes Auto abschleppt, anstatt leer zurückzufahren. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden und wies die Klage eines Autofahrers ab, der wegen eines Bußgeldes klagte (Az. 14 K 8743/13).

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ampnet – 6. August 2014. Neben einem Unfall gehört das Liegenbleiben zu den unangenhemsten Erlebnissen für Kraftfahrer. Wer Glück hat, findet schnell jemanden, der bereit ist, das liegengebliebene Fahrzeug mit dem eigenen Auto abzuschleppen. Beim Abschleppen verlangt die Straßenverkehrsordnung grundlegend eine „erhöhte Sorgfaltspflicht“. Des Weiteren muss während des Abschleppvorgangs bei beiden Fahrzeugen permanent die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Sie kann nur zum Blinken kurzzeitig ausgeschaltet werden. Die Größe des abschleppenden Fahrzeugs ist im Prinzip unerheblich, wichtig dagegen seine maximale Anhängelast. Sie sollte beachtet werden, um im Falle eines beim Abschleppen entstandenen Schadens Probleme zu vermeiden.

ampnet – 28. März 2011. Stellt ein Autofahrer seinen Wagen unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab, darf der Besitzer des Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm das Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis der Falschparker nicht die geforderte Abschleppgebühr in voller Höhe gezahlt hat, muss der Besitzer des Parkplatzes bzw. das von ihm beauftragte Abschleppunternehmen auch nicht den Standort des „gepfändeten“ Wagens nennen, urteilte das Landgericht Berlin (Az. 9 O 150/10).

ampnet – 25. Januar 2011. Geht von einem verkehrswidrig geparkten Auto eine akute Gefahr aus, dürfen es die Ordnungsbehörden auf Kosten des Fahrzeughalters umgehend abschleppen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen überhaupt fahrbereit ist oder wegen eines Defekts in Erwartung eines Reparaturdienstes am Straßenrand abgestellt wird. Darauf hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln hingewiesen (Az. 20 K 281710).

ampnet – 17. September 2009. Auf Straßenbauarbeiten muss rechtzeitig hingewiesen werden. Autos dürfen nach Auskunft der deutschen Anwaltshotline erst 72 Stunden nach Aufstellen von Halteverbotsschildern abgeschleppt werden. Andernfalls brauchen Autofahrer keine Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs zu bezahlen urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 5 A 59/05).