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KBA beschleunigt Verfahren zur Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung verlorengegangener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt. Ab 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhandengekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet

Die vom KBA tagesaktuell übermittelten Daten werden digital im „Elektronischen Verkehrsblatt“ veröffentlicht. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden können künftig den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen.

Durchschnittlich 150 000 Fahrzeugbriefe (bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II wie das Dokument heute genannt wird) werden jährlich als verloren gemeldet und durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten. Durch die öffentliche Bekanntmachung der Nummer wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen. Eine neue ZB II darf von der Zulassungsbehörde erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der Veröffentlichung ausgefertigt werden. (ampnet/jri)

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