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Urteil: Auffahrender hat auch bei verlorener Ladung Mitschuld

Wer auf nächtlicher Fahrbahn einen Auffahrunfall hat, trägt an der Kollision immer eine beträchtliche Mitschuld. Egal, wie dunkel die Nacht und wie unbeleuchtet das Hindernis war. Selbst die exakte Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt spielt dabei eine nebensächliche Rolle. Wer auf überschaubarer Strecke einen Aufprall nicht mehr verhindern kann, ist letztlich immer zu schnell gewesen - oder hat auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr zu langsam reagiert. Beides geht zu seinen Lasten. Darauf hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Landgericht Essen bestanden (Az. 12 O 176/04).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde ein Lkw-Fahrer auf der Autobahn im Morgengrauen vom Sekundenschlaf überrascht. Sein Fahrzeug schlingerte über die Fahrbahnen, rutschte erst gegen die rechte Schutz-, dann gegen die mittlere Leitplanke, wobei ein Container von seinem Anhänger fiel und quer über beide Spuren auf der unbeleuchteten Autobahn liegen blieb. In den verlorenen Transportbehälter raste ein nachfolgender Autofahrer, der dabei schwer verletzt wurde. Trotz einer teuren Heilbehandlung verweigerte ihm die Versicherung des Lkw-Fahrers die volle Übernahme des bis dahin schon aufgelaufenen Betrages von 16 520,11 Euro und zahlte nur zwei Drittel davon aus. Schließlich sei der Betroffene zum Unfallzeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 140 km/h und damit viel zu schnell unterwegs gewesen, begründete die Versicherung ihre Entscheidung. Der Verunglückte bestritt allerdings das angebliche Tempo.

Die Richter interessierten sich jedoch keineswegs für die Diskussion über die mögliche Geschwindigkeit. Sie stellten fest, dass der eingenickte Lkw-Fahrer den Unfall nicht allein zu verantworten habe, sondern es liege auch eine Mitschuld des nachfolgenden Pkw-Fahrers vor. Er habe die Kollision entweder durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder durch Unaufmerksamkeit mit verursacht, was beides gleich schwer wiege. Dafür sei ein Einbehalten von einem Drittel der Schadenssumme zweifellos angemessen. (ampnet/jri)

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