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Urteil: Werkstattbindung bei Gebrauchtwagenverkauf ist unzulässig

Gebrauchtwagenhändler können die Gebrauchtwagengarantie nicht an die Wartung des Fahrzeugs in ihrer eigenen Werkstatt abhängig machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) seien solche Bedingungen unzulässig. (Az.: Vlll ZR 64/09).

Im vorliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenkäufer ein Fahrzeug mit 88 000 Kilometer Fahrleistung erstanden. Die 100 000 Kilometer-Inspektion, lies er dann aber nicht in der Werkstatt des Verkäufers durchführen. Als hierbei dann ein Motorschaden festgestellt wurde, weigerte sich der Verkäufer die Kosten für den Garantiefall zu übernehmen. Dem widersprach der BGH und nahm das Autohaus wegen „unangemessener Benachteiligung“ des Käufers in die Pflicht. (ampnet/nic)

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