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Neue Versicherungseinstufungen für 13 Millionen Autofahrer

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat seine neue unverbindliche Typklassenstatistik veröffentlicht. „Für rund 7,4 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für 70 Prozent bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrer bleibt es bei der Einstufung des Vorjahres.

Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. So verbessert sich etwa der Suzuki Ignis Allrad (seit 2016) gleich um drei Klassen und der Dacia Jogger (2022) um zwei Klassen. Der Ford Focus 1.0 (seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (seit 2017) verschlechtern sich dagegen jeweils um drei Typklassen.

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele leistungsstarke Oberklasse-Modelle und SUV wie etwa der Audi RS6 Avant 4.0 (seit 2019) und der BMW X6 M50D (seit 2014) hohe Typklassen, ältere Modelle oder Kleinwagen wie der Fiat 500 1.2 (seit 2011) oder der Citroën C3 1.2 (seit 2018) eher niedrige Klassen.

Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die GDV-Statistiker einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik des Versicherungsdachverbandes umfasst aktuell rund 32.000 verschiedene Fahrzeugtypen und deren Schadenbilanzen der Jahre 2020 bis 2022. „Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe“, erklärt Geschäftsführer Asmussen das Prinzip.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10 bis 25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10 bis 34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (unter anderem Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10 bis 33). Für diese Statistik werden die Teilkaskoschäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.

Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden. Sie allein sagt jedoch noch nichts über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages aus. (aum)

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