Logo Auto-Medienportal.Net

Begleitetes Fahren mit 17 kann Dauerrecht werden

Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar 2011 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in den Bundesländern getestet. Die Versuchsphase war auch nach Ansicht des ADAC erfolgreich.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das
parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen noch
zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Die 17-jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich
benannten Begleitperson fahren. Dieser Begleiter muss bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Er muss mindestens 30 Jahre alt sein,
seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als
drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie
über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des
selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen
Bereich vermindert haben: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent
weniger Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet
und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis
widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die
Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu
machen. (ampnet/jri)

Mehr zum Thema:

Teile diesen Artikel: