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VDA fordert mehr Freiheiten für neue Mobilitätangbote

Eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an neue Mobilitätskonzepte forderte Bernhard Mattes, der Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA) heute bei einer Veranstaltung des Bundesverband Deutsche Startups (BDSV) in Berlin. Mattes: „Das PBefG orientiert sich heute noch zu sehr an der alten ‚analogen’ Verkehrswelt und ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen.“ Deswegen sei es richtig und notwendig, dass die Bundesregierung das PBefG novellieren wolle.

Als Beispiel führte Mattes an, dass heute Fahrten per Smartphone vor die Tür bestellt werden und Haltestellen deswegen nicht unbedingt feste bauliche Einrichtungen sind. Dabei müssten zum Beispiel „virtuelle Haltestellen“, die dem Kunden per Smartphone angezeigt werden, als Haltepunkte rechtssicher anerkannt werden, forderte der VDA-Präsident. „Damit innovative Konzepte wie Ridesharing, Carsharing und nicht zuletzt auch Bike- und E-Roller-Sharing zukünftig zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit im Verkehr beitragen können, müssen regulatorische Hürden abgebaut und der Rechtsrahmen angepasst werden.“

Mattes hält es für einen sinnvollen Ansatz, Ridesharing-Angebote als Linienverkehr einzuordnen. Die Bündelungsfunktion von Ridesharing mache eine solche Einordnung naheliegend. Mit dieser Maßnahme wären Kooperation und Wettbewerb gleichermaßen möglich, erklärte Mattes: „In jedem Fall wäre Ridesharing weiter genehmigungspflichtig. Kommunen hätten also auch nach einer Reform des PBefG die Möglichkeit, Art und Umfang der Genehmigung für ihr Stadtgebiet auszugestalten und behielten damit die Steuerungshoheit.“ (ampnet/Sm)

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Bernhard Mattes.

Bernhard Mattes.

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