Im Jahr 2015 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) insgesamt 711 Produktsicherheitsuntersuchungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen durchgeführt. In den Jahren 2010 bis 2012 lag das Niveau noch bei etwa 410 Untersuchungen. Nicht jede vom KBA durchgeführte Untersuchung führt zu einem Rückruf. In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse werden die für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durch das Kraftfahrt-Bundesamt ergriffen.
Die Untersuchungsergebnisse führten 2015 zu insgesamt 326 Rückrufaktionen. Mehr als 50 Prozent der Rückrufe wurden wegen der Schwere des Mangels überwacht. Auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines mangelbedingten, plötzlich auftretenden, unabwendbaren Schadensereignisses beziehungsweise großem Gefährdungspotenzial überwacht das KBA den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der möglichen Gefährdung. (ampnet/nic)
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