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ESTA-Verfahren verschärft

Für deutsche und alle anderen Reisende, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ohne Visum in die USA reisen dürfen (Visa Waiver Program) haben sich die Bestimmungen der dafür notwendigen ESTA-Registrierung verschärft. Ab sofort sind Personen, die zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Iran, Irak, Syriens oder Sudans besitzen, vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen.

Dasselbe gilt auch für Reisende, die am 1. März 2011 oder danach in einem dieser Länder waren. Betroffen sind auch Urlauber, die beispielsweise an einer organisierten Rundreise durch den Iran teilgenommen haben. Ausgenommen sind lediglich Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung und andere Personen (z.B. Angehörige der Streitkräfte), die im öffentlichen Auftrag unterwegs waren.

Für den genannten Personenkreis werden bereits erteilte ESTA-Genehmigungen ab sofort ungültig und sie müssen, um in die USA einreisen zu können, ein reguläres Visum beantragen.

Der ADAC empfiehlt allen Betroffenen, vor einer USA-Reise und unabhängig von einer bereits bestehenden ESTA-Registrierung Kontakt mit der US-Botschaft oder einem Konsulat aufzunehmen und bei Bedarf ein Visum zu beantragen. (ampnet/nic)

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