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Kommentar: Klimaschutz kontra Menschenrecht?

Mercedes weigert sich seit mehr als einem Jahr, die Klimaanlagen seiner Fahrzeuge mit dem brennbaren und in solchen Fällen extrem gefährlichen Kältegas R1234yf zu betreiben. Deshalb ließ sich der Konzern vom Kraftfahrtbundesamt im vergangenen Jahr bescheinigen, dass eine Reihe seiner neuer Modelle Weiterentwicklungen seien, für die eine Karenzzeit bis 2017 gilt, die alte Flüssigkeit 134a weiter verwenden zu dürfen . Laut einer Online Umfrage des Verkehrsclubs Deutschland (VDC), im wahren Leben alles andere als ein ausgewiesener Freund des Automobils, würden zwei Drittel der Teilnehmer lieber auf den Autokauf verzichten anstatt sich ein Fahrzeug mit R1234yf zuzulegen. Der VDC fordert nach eigenen Sicherheitstests ein Verbot von R1234yf .

Am Donnerstag, dem 23. November 2014 ließ die EU-Kommission in Brüssel wissen, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet habe - aus Gründen des Umweltschutzes.

Ja, was denn nun?

Industriekommissar Antonio Tajani greift die Bundesregierung an, weil sie Mercedes nicht an der Verwendung des alten, klimaschädlicheren Kühlmittels hindert. Sachlichen Argumenten von Fachleuten, die an der Harmlosigkeit der neuen Substanz R1234yf erhebliche Zweifel ins Feld führen und diese mit Tests belegen, lassen ihn unbeeindruckt. Und wenn es dann doch schief geht?

Bekanntlich gehört der Beruf des Politikers zu jenen Arbeitsgebieten, für die man nichts besonderes gelernt haben muss. Es wäre nicht das erste Mal, dass die EU-Kommission Unsinn verzapft. Den Krümmungsgrad von Gurken oder Bananen per Verordnung vorzuschreiben, gehört noch zu den eher lässlichen Sünden. Schlimmer war zum Beispiel das Verbot herkömmlicher Glühlampen zugunsten energiesparender Lampen, die sich bei ihrer Entsorgung als extrem umweltschädlich herausstellten und deshalb als Sondermüll behandelt werden müssen.

Klimaschutz hin und her - Menschenleben sollten stets den Vorrang haben und später nicht als Kollateralschäden abgetan werden, wenn durch R12234yf auch nur ein einziger Autopassgier oder ein Feuerwehrmann bei Löscharbeiten zu Schaden kommt. Das Recht auf Leben und die Unversehrtheit der Bürger besitzen immer noch einen höheren Stellenwert als der Klimaschutz.

Nichtsdestotrotz sieht die Kommission keinen Grund, von ihrer harten Haltung abzuweichen. Aus Brüssel ist zu hören: "Wir sind nach wie vor entschlossen dafür zu sorgen, dass die Klimaziele der Richtlinie erfüllt werden und das EU-Recht auf dem gesamten EU-Binnenmarkt einheitlich angewendet wird, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gewährleistet sind." Gemäß dem EU-Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland jetzt zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten. Es bleibt allerdings noch ein kleiner Hoffnungsschimmer, denn die EU-Kommission sagt auch: "Wir nehmen die von Daimler und zuletzt auch von der Deutschen Umwelthilfe genannten Sicherheitsbedenken gegen das neue Kältemittel ernst." Wie ernst muss sich noch zeigen. (ampnet/hrr)


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Hans-Robert Richarz.

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