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Ratgeber: Bei Mietautos auf Winterreifen achten

Auch Mietwagen müssen im Winter mit passender Bereifung ausgestattet sein. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind. Experten raten allerdings zu Pneus mit dem „Schneeflocken“-Symbol, da dies aussagekräftiger ist.

Verantwortlich für die richtige Bereifung ist laut Gesetz immer der Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Auch bei einen Unfall trägt er die Verantwortung und haftet für den Schaden - trotz Vollkaskoschutz.

Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Darauf weist der ADAC hin.

Die Anbieter Avis, Europcar, Hertz und Sixt haben nach Angaben des Automobilclubs ihre Mietwagenflotte mit wintertauglicher Bereifung ohne Aufpreis ausgestattet. Wer als zusätzlichen Schutz für sein Mietfahrzeug Schneeketten bereit gestellt haben möchte, der sollte dies schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt. (ampnet/jri)

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M+S-Kennzeichnung.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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