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ABS-Pflicht für Motorräder ab 2017

Nach der formellen Zustimmung im Europaparlament und im EU-Ministerrat ist es nun amtlich: Ab 2016 müssen alle neu entwickelten Motorradbaureihen in Europa ABS haben. Ab 2017 darf dann überhaupt kein Motorrad ohne das Antiblockiersystem mehr neu zugelassen werden. Ziel ist es, die Unfallzahlen weiter zu senken. Ein serienmäßiges ABS kann gut ein Viertel aller schweren und tödlich verlaufenden Motorradunfälle verhindern, sind sich Experten, etwa vom Systemanbieter Bosch, sicher. Allein im Jahr 2011 starben in Europa rund 5000 Motorradfahrer.

Der EU-Regelung zufolge müssen alle Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter von 2017 an verpflichtend mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein. Kleinere motorisierte Zweiräder mit über 50 Kubikzentimeter Hubraum (Leichtkrafträder und –roller) müssen, wenn schon kein ABS so mindestens jedoch ein kombiniertes Bremssystem haben. Dabei werden beim Bremsen Vorder- und Hinterrad gleichzeitig verzögert. (ampnet/jri)

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Motorrad-ABS.

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Viele Motorradunfälle ließen sich durch ABS vermeiden.

Viele Motorradunfälle ließen sich durch ABS vermeiden.

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