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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Punktereform

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg beschlossen. Es soll künftig einfacher, gerechter und transparenter zugehen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Jeder Verstoß verjährt demnach für sich. Die Tilgungshemmung, nachdem ein neuer Eintrag automatisch die Ablauffrist des alten verlängert, entfällt. Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Ungefährliche Verstöße werden nicht mehr erfasst und rückwirkend gelöscht. Dazu zählt zum Beispiel das unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone.

Statt sieben gibt es nur noch drei Punktekategorien: Vormerkung (bis zu drei Punkte), Ermahnung (vier bis fünf Punkte) und Verwarnung (sechs und sieben Punkte). Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einer Verwarnung wird ein Fahreignungsseminar angeordnet. Verkehrsrowdys können ihr Punktekontos nicht mehr durch Aufbauseminare bereinigen.

Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 statt bislang 40 Euro. Die Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße werden angehoben, dazu gehören beispielsweise das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Fahren ohne Winterreifen. (ampnet/jri)

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