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Bundeskabinett verlängert steuerliche Förderung der E-Mobilität

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die steuerlichen Anreize für den Kauf von Elektroautos bis 2030 zu verlängern. So gilt unter anderem, dass elektrisch angetriebene Dienstwagen deutlich länger als ursprünglich nur bis zur Hälfte des Listenpreises versteuert werden müssen. Steuerwerte Vorteile soll es auch weiterhin für Fahrer geben, die ihr Elektroauto während der Dienstzeit beim Arbeitgeber aufladen. Die Unternehmen erhalten Erleichterungen bei der Gewerbesteuer. (ampnet/jri)

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Elektromobilität.

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