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Urteil: Rote Kennzeichen beim Oldtimer nicht zum Tanken nutzen

Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen dürfen mit ihrem Gefährt an organisierten Oldtimerveranstaltungen teilnehmen oder auch in die Werkstatt fahren. Doch wer mit seinem betagten Gefährt einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht, mit den roten Kennzeichen, eine Ordnungswidrigkeit. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05) bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser.

Der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist. Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen und dabei auch tanken, erklärte die Anwaltshotline. Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken. (ampnet/nic)

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