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EUCARIS-Konferenz im KBA

Um die Verbesserung des europaweiten Austauschs von Daten über Kraftfahrzeuge und ihre Nutzer geht es, wenn sich Vertreter aus nahezu allen EU-Staaten am 20. und 21. September 2011 im Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) treffen. Im Mittelpunkt der diesjährigen EUCARIS-Teilnehmerkonferenz stehen technische und rechtliche Fragen der Systemnutzung stehen. Die Abkürzung steht für European Car and Driving Licence Information System.

Bei dem Treffen wird es auch um die Frage gehen, wie die europaweite Einführung des automatischen Notrufsystems „e-Call“ unter Nutzung des europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem zur Bereitstellung von fahrzeugtechnischen Informationen realisiert werden kann.

KBA-Präsident Ekhard Zinke ist von dem europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem überzeugt. „EUCARIS ist nicht nur ein sehr effektiver Baustein im Rahmen internationaler Terrorismusbekämpfung und der Verfolgung von Autoschiebereien – es ist zudem äußerst effizient, indem es die nationalen Zentralregister insbesondere mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Verkehrssicherheit vernetzt.“ Auch die für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen notwendige Halterdatenermittlung soll künftig durch EUCARIS unterstützt werden.

Den Informationsbedarf veranschaulichen 10 Millionen Auskünfte über Fahrzeuge, Halter und Fahrerlaubnisse, die europaweit allein im Jahr 2010 abgerufen wurden. Zinke rechnet mit einer steigenden Tendenz. „Ab 2013 wird es im erweiterten Umfang möglich sein, über EUCARIS zu prüfen, ob in einem anderen Mitgliedstaat bereits eine Fahrerlaubnis ausgestellt oder entzogen wurde. Der Führerscheintourismus kann damit noch effektiver verhindert werden“, so der KBA-Präsident.

Deutschland war im Jahr 2000 mit der Unterzeichnung des EUCARIS-Vertrages eines der fünf Gründerländer dieses Netzverbundes zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten. Fünf Jahre später folgte der Prümer Vertrag, in dessen Rahmen der Einsatz des Systems mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung umgesetzt wurde. Mit Überführung des Prümer Vertrags in den EU-Rechtsrahmen erfolgt in diesem Jahr eine Ausweitung auf alle 27 Mitgliedstaaten. (ampnet/jri)

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